| a) Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme |
Welche Systeme es gibt, welche Daten darauf liegen, was davon aus dem Internet erreichbar ist |
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| b) Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen |
Ob es einen Notfallplan gibt, wer im Ernstfall was tut und wohin Alarme laufen |
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| c) Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup-Management, Wiederherstellung und Krisenmanagement |
Ob Sicherungen vollständig sind und ob die Wiederherstellung getestet wurde |
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| d) Sicherheit der Lieferkette, bei unmittelbaren Anbietern |
Welche Dienstleister Zugriff haben, worüber, und was vertraglich vereinbart ist |
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| e) Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung, Umgang mit Schwachstellen |
Ob Updates zuverlässig ankommen und wie mit bekannten Schwachstellen umgegangen wird |
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| f) Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen |
Ob jemand nachsieht, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen |
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| g) Cyberhygiene und Schulungen |
Ob Mitarbeiter geschult werden und ob die Leitung selbst teilnimmt, wie es § 31 verlangt |
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| h) Kryptografie und Verschlüsselung |
Ob Geräte, Datenträger und Übertragungswege verschlüsselt sind |
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| i) Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Management von Anlagen |
Wer worauf zugreifen darf, wie Konten vergeben und wieder entzogen werden |
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| j) Mehr-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation |
Ob ein zweiter Faktor eingerichtet ist, besonders bei Fernzugriff und E-Mail |
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