# RKEG

**Was ist das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz?**

Das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG), BGBl. I Nr. 60/2025, setzt die Richtlinie (EU) 2022/2557 in Österreich um. Es betrifft die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen insgesamt, also auch gegenüber Naturereignissen, Sabotage und Ausfällen.

Die Abgrenzung zum NISG 2026 ist einfach zu merken. Das NISG 2026 betrifft die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Das RKEG betrifft die Widerstandsfähigkeit der Einrichtung als Ganzes, unabhängig davon, ob die Ursache eine digitale ist.

Eine Einrichtung wird nicht durch Selbsteinschätzung zur kritischen Einrichtung. Sie wird nach § 11 RKEG mit Bescheid des Bundesministers für Inneres ermittelt. Ohne einen solchen Bescheid sind Sie nach diesem Gesetz keine kritische Einrichtung.

Die Verbindung zu NIS2 ist für Betroffene bedeutsam. Wer als kritische Einrichtung nach der Richtlinie (EU) 2022/2557 ermittelt wurde, gilt nach § 24 Abs. 1 Z 1 lit. f NISG 2026 unabhängig von der Unternehmensgröße als wesentliche Einrichtung. Die Größenschwellen greifen dann nicht mehr. Das ist unsere Interpretation und keine Rechtsberatung.

## Verwandte Begriffe
- [NIS2](https://vetosec.at/it-sicherheit/nis2/)
- [Notfallplan](https://vetosec.at/it-sicherheit/notfallplan/)
- [Risikoanalyse](https://vetosec.at/it-sicherheit/risikoanalyse/)
- [ISO/IEC 27001](https://vetosec.at/it-sicherheit/iso-27001/)

## Quelle
https://vetosec.at/it-sicherheit/rkeg/ (vetosec, recht)
